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Abrechnung der Hausnebenkosten

Sie brauchen Hilfe bei der kompletten Hausnebenkostenabrechnung?

Eine rechtssichere und nachvollziehbare Abrechnung ist die Grundlage einer effizienten Hausverwaltung und auch einer positiven Kommunikation mit Mietern und Eigentümern. Die Abrechnung von Hausnebenkosten muss auch gerichtsfest sein, damit Sie als Vermieter oder Eigentümer notfalls die Ihnen entstandenen Kosten auf dem gerichtlichen Klageweg einfordern können.
Unter Hausnebenkosten versteht man wiederkehrende Kosten Ihrer Immobilien, die im Rahmen des Unterhalts des Gebäudes oder Grundstücks entstehen.

Die Hausnebenkosten können dabei in der Höhe und im Abrechnungszeitraum variieren. Auch Kosten für die Eichung der Wasserzähler zählen zu den Betriebskosten. Welche weiteren Betriebskosten im Einzelnen dazugehören, wird als Aufzählung in der Betriebskostenverordnung (BetrKV - § 2) dargestellt. Hier werden diejenigen Kosten definiert, die Hauseigentümer ihren Mietern in Rechnung stellen dürfen. Die Kosten für Wasser und Abwasser, die Grundsteuer, die Betriebskosten für Aufzüge und weitere sind zum Beispiel umlagefähig.

Wichtiger Hinweis

Die Umlage der Hausnebenkosten auf Ihre Mieter muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Sofern Sie keine Vereinbarung getroffen haben, gelten die Hausnebenkosten als bereits in der Miete enthalten. Eine namentliche Nennung der Bestandteile der Hausnebenkostenabrechnung im Mietvertrag schafft Rechtssicherheit.

Unser Angebot

Sämtliche Kosten und Verteilschlüssel werden dargestellt. Die Kostenverteilung ist transparent und für jede Nutzeinheit leicht nachvollziehbar.

Die Abrechnung durch uns als neutralen Partner schafft Vertrauen und reduziert Nachfragen seitens Ihrer Nutzer.

Somit können Sie sicher sein, dass die Hausnebenkostenabrechnung den formellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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