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Abrechnung von Heizung und Warmwasser

Sie wollen eine unkomplizierte und übersichtliche Abrechnung?

Mit unseren übersichtlichen und transparenten Abrechnungen sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, erhalten weniger Nutzeranfragen und sparen Zeit und Kosten. Unser Rundum-Services für jede Immobilienart: für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen jeder Größe, Liegenschaften mit Wohnungen und Gewerbeeinheiten sowie reine Gewerbeimmobilien.

Der überwiegende Teil der in den Haushalten verbrauchten Energie entfällt auf Heizung und Warmwasser. Bei steigenden Energiekosten hat dies einen sehr großen Einfluss auf die gesamten Wohnkosten. Entsprechend der Heizkostenverordnung müssen Heiz- und Warmwasserkosten nach dem „Verursacherprinzip“ abgerechnet werden: Der Nutzer muss nur die Kosten bezahlen, die tatsächlich auf ihn entfallen. 

Dafür ermitteln die in den Wohnungen installierten Erfassungsgeräte den Energieverbrauch. Diese gemessenen Daten sind die Basis für eine gerechte Verteilung und Abrechnung der Energiekosten. Die verbrauchsabhängige Abrechnung gibt den Nutzern einen großen Anreiz zum Energiesparen. 

Die Verbraucher können durch ihr individuelles Verhalten ihren Energiekostenanteil senken. 

Dies trägt nicht zuletzt auch zum Umweltschutz bei. Viele Studien belegen, dass Nutzer aufgrund der verbrauchsabhängigen Abrechnung bis zu einem Fünftel des Energieverbrauches einsparen können.

Verbrauchsgerechte Verteilung

Die Heizkostenabrechnung wird in Deutschland durch die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet Vermieter bis auf wenige Ausnahmefälle, den anteiligen Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser der einzelnen Nutzer zu erfassen und die Kosten verbrauchsgerecht zu verteilen.

Werden Heizung oder Warmwasser entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, hat der Nutzer das Recht, die Heizkostenabrechnung  zu kürzen.

Gesamtabrechnung

Erstellung der Heizkostenabrechnung

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