Als gesetzliche Grundlage gilt neben der DIN 14676 auch die jeweilige Landesbauordnung des Bundeslandes.
DIN 14676
Die DIN 14676 regelt neben der Anforderung an den Dienstleistungserbringer auch die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung der Geräte.
Landesbauordnung
Alle Bundesländer haben die Ausstattungspflicht in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.
Die Landesbauordnung regelt unter anderem in welchen Räumen Rauchwarnmelder eingebaut werden, hier findet man auch die Fristen, bis wann Bestandsgebäude mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.
Diese Fristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Einheitlich in allen Bundesländern gilt: Neubauten müssen sofort ausgestattet werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die jeweilige Landesbauordnung in Ihrem Bundesland
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